Ich bin Ihr Ansprechpartner für:
Ich führe Fahrzeugbesichtigungen bei Ihnen vor Ort (auch am Wochenende) oder in der Werkstatt Ihrer Wahl durch - auch wenn es etwas weiter weg ist. Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, tragen Sie keine Kosten für meine Arbeit. Alle Aufwendungen übernimmt die Versicherungsgesellschaft des Unfallverursachers.
Achtung !!!
Die Versicherungen bieten mittlerweile sehr oft an den Schaden schnell und unkompliziert zu regeln und vermitteln dann auch sofort einen eigenen Kfz-Gutachter. Sie als Geschädigter haben jedoch nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall das Recht, einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl mit der Schadensermittlung zu beauftragen!!!
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) hat jeder Geschädigte nach einem Unfall das Recht auf Erstattung sämtlicher Kosten, die zur Wiederherstellung des Vorschadenzustandes erforderlich sind.
BGB § 249 Art und Umfang des Schadenersatzes
Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen.
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